Gemeindeurnenwahl vom 18. Mai 2025 der Gemeinde Münsingen (Amtsdauer 2026 – 2029)
Präsidium des Gemeinderates und der Gemeinde
- Stefanie Feller, 1983, Rechtsanwältin, Lindenweg 1B, 3110 Münsingen (GLP)
- Henri Bernhard, 1985, Jurist, Mösli 3, 3111 Tägertschi (SVP)
Zustellung des Wahlmaterials
Stimmberechtigt sind Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Gemeinde Münsingen gemäss Art. 31 der Gemeindeordnung. Sie erhalten die Stimmrechtsausweise für die Gemeindeurnenwahlen, den Wahlzettel, die Wahlanleitung und das Werbematerial spätestens zehn Tage vor der Wahl durch die Post zugestellt. Für die briefliche Stimmabgabe gelten die Weisungen auf dem amtlichen Stimmcouvert. Stimmberechtigte, welche kein oder unvollständiges Wahlmaterial erhalten haben, können am Schalter der Einwohnerdienste, Neue Bahnhofstrasse 4, 3110 Münsingen, bis Freitag, 16. Mai 2025, 16.00 Uhr, ein Doppel des Stimmrechtsausweises und der Unterlagen verlangen.
Urnenöffnungszeiten
Die Stimmabgabe an der Urne kann erfolgen:
Hauptlokal Aula Schulzentrum Schlossmatt
- Sonntag, 18. Mai 2025, 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Nebenlokal Schulhaus Mittelweg
- Sonntag, 18. Mai 2025, 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Ausübung des Wahlrechts
Es wird auf die Wahlanleitung für die Gemeindeurnenwahlen, welche den Stimmberechtigten zusammen mit dem Wahlmaterial zugestellt wird, verwiesen.
Wahlbeschwerden
Beschwerden in Wahlangelegenheiten sind innert zehn Tagen beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, zu erheben. Die Frist beginnt am Tag nach der Urnenwahl zu laufen.
Abteilung Präsidiales und Sicherheit Münsingen