Nachführung des Bauinventars in den Gemeinden Biglen, Münsingen und Worb
Zwischen Ende Februar und Juni 2020 werden Mitarbeitende der kantonalen Denkmalpflege vereinzelt und punktuell Gebäude in den obengenannten Gemeinden sichten. Die Inventarisierenden müssen bei ihrer Arbeit die Liegenschaften aus der Nähe besichtigen und fotografieren. Wo diese Arbeiten nicht vom öffentlichen Grund aus erledigt werden können, melden sich die Inventarisierenden vor Ort an. Für die wohlwollende Unterstützung und allfällige Auskünfte danken die Bearbeitenden im Voraus.
Die Teilrevision des Bauinventars (rechtliche Inkraftsetzung) wird zwischen 2020 und 2023 erfolgen. Im Rahmen der Einsichtnahme werden diejenigen Personen, Behörden und Organisationen, die die Baugesetzgebung vorsieht, die Gelegenheit erhalten, sich zum Entwurf zu äussern und Anträge zu stellen.
Bei Unklarheiten und Fragen gibt Ihnen die Denkmalpflege des Kantons Bern gerne Auskunft.